Wie gesagt, das deutsche Steuerrecht ist eines der komplexesten…Ein gutes Beispiel dafür ist die Erbschaftssteuer.
Daher klären wir am Anfang der Beratung folgende Fragen:
Wir teilen Ihnen auf jeden Fall mit, welche Unterlagen Sie in Ihrem individuellen Fall zur Beratung mitbringen sollten. Eine Checkliste erleichtert dann die Vorbereitung.
Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§§ 5, 13, 13a, 16, 17 und 18 ErbStG). Der Erbschaftssteuer unterliegen insbesondere der Erwerb von Todes wegen. Der steuerpflichtige Erwerb wird auf volle 100 Euro nach unten abgerundet.
Daneben gibt es weitere Steuerbefreiungen: Dem überlebenden Ehegatten steht im Todesfall z. B. ein besonderer Versorgungsfreibetrag in Höhe von € 256.000 zu. Kindern steht dieser Versorgungsfreibetrag ebenfalls gestaffelt nach Alter zu.