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ADVERTIDO - Steuerberatungsgesellschaft mbH - Erbschaftssteuern

Erbschaftssteuer

Wie gesagt, das deutsche Steuerrecht ist eines der komplexesten…Ein gutes Beispiel dafür ist die Erbschaftssteuer.

Daher klären wir am Anfang der Beratung folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist die Erbschaftsteuer. Das hängt davon ab, mit welchem Wert das Vermögen der Erbschaftsteuer unterworfen wird, welcher Anteil vom Nachlass dem Mandanten zusteht und ob und wenn ja, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis er/sie zum Verstorbenen standen, bzw. ob der Verstorbene der Ehepartner war.
  2. Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen auch noch nach dem Todesfall, um eine etwaige erbschaftssteuerliche Belastung zu minimieren.

Wir teilen Ihnen auf jeden Fall mit, welche Unterlagen Sie in Ihrem individuellen Fall zur Beratung mitbringen sollten. Eine Checkliste erleichtert dann die Vorbereitung.

 

Erbschaftssteuerpflichtig

Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§§ 5, 13, 13a, 16, 17 und 18 ErbStG). Der Erbschaftssteuer unterliegen insbesondere der Erwerb von Todes wegen. Der steuerpflichtige Erwerb wird auf volle 100 Euro nach unten abgerundet.

Daneben gibt es weitere Steuerbefreiungen: Dem überlebenden Ehegatten steht im Todesfall z. B. ein besonderer Versorgungsfreibetrag in Höhe von € 256.000 zu. Kindern steht dieser Versorgungsfreibetrag ebenfalls gestaffelt nach Alter zu.